Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Rennscheune“
Vermieter:
Anne und Hendrik Kebben, Erlenwiese 1, 53539 Kelberg
1. Anreise / Abreise
Die
Anreise kann an jedem Wochentag ab 15 Uhr erfolgen. Die Abreise muss am
Abreisetag bis spätestens 12.00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der
Abreisezeit von mehr als 1 Stunde ohne vorherige Absprache kann die
Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge haben.
Andere An-
und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart
werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen,
gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung
an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann
dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der
Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
3. Bezahlung
Der
Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des
Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des
Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der
Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird
30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden
die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag
zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur
Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden
nicht erhoben. Die Energiekosten werden nicht separat abgerechnet.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
- vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
- vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
- vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos
und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen
Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann
nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der
Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen
nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am
nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und
Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
